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  • Ausbildungsgrundsätze


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    1. Ausbildungsgrundsätze:

    Ausbildungen bei Sol-diers sollen folgende Punkte erfüllen, um als Ausbildung anerkannt zu werden:

    • Dienen dem Zweck Wissen und / oder Abläufe Sol-diers übergreifend umzusetzen bzw. zu vereinheitlichen.
    • Tragen im sinnvoller Weise zum Spiel bei und erweitern den von Sol-diers gewünschten Spielstil.
    • Entstehen aus realen Quellen und können in bestehende Strukturen eingefügt werden.
    • Bieten eine Möglichkeit in schwierige Themen niederschwellig einsteigen zu können.
    • Orientieren sich am NATO Standard und sich auch auf Englisch umsetzbar.
    • Werden von einem, in dem Thema geschulten, Ausbilder durchgeführt.
    • Sollen so praktisch wie möglich und so theoretisch wie unbedingt nötig sein.
    • Wurden durch das Ausbildermeeting und den Rat abgesegnet und umgesetzt.
    • Sind organisatorisch eingegliedert.

    2. Ausbilder:

    Der Ausbilder ist eine organisatorische, vor dem Rat verantwortliche Rolle, die von vollständigen Mitgliedern bekleidet wird, die sich Fachwissen angeeignet haben und bereit und in der Lage sind, dieses in Form von Ausbildungen an unsere Mitglieder und Gastspieler weiterzugeben.

     

    3. Verfahren zum Einführen neuer Scheine/ Ausbildungen:

    Scheine / Ausbildungen werden grundsätzlich bei einem Ausbildermeeting (oder bei allen Ausbildern nacheinander) vorgestellt und besprochen. Nachdem die Mehrheit der Ausbilder den Schein / Ausbildung für gut / sinnvoll befunden hat, wird der ausformulierte Antrag beim Rat eingereicht.

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